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AGB


Für die Durchführung von geführten Rad-/ Motorradwanderungen, Stadtführungen bzw. Lichtbildervorträgen durch die Anke & Hans – Georg Reibiger GbR.
Die Anke & Hans – Georg Reibiger GbR führt geführte Radwanderungen und Motorradtouren (im folgenden Radtouren genannt), Stadtführungen und Powerpointvorträge (im folgenden Vorträge genannt) mit geprüften Gästeführern/ Tourbegleitern für Einzelgäste und Gruppen durch. Als Grundlage für die Zusammenarbeit gelten für beide Vertragspartner die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1. Eine Auftragserteilung sollte schriftlich, unter Angabe der gewünschten Leistungen, des Termins, der Personenzahl und der Zahlungsart erfolgen. Jeder Besteller erhält eine schriftliche Auftragsbestätigung.

2. Die maximale Gruppenstärke beträgt 15 Personen für Fahrradtouren, 10 Personen für Motorradtouren und 40 Personen für Stadtführungen. Für Vorträge wird keine Besucherbegrenzung festgesetzt. Für Schulklassen werden Sondervereinbarungen getroffen.

3. Der Tourbegleiter ist verpflichtet, am vereinbarten Treffpunkt eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Rad-/ Motorradtour/ Stadtführung einzuhalten. Nach Ablauf dieser Zeit steht es ihm frei, weiter zu warten oder die Gruppe als nicht angekommen zu betrachten. Der Vortragsreferent erscheint 30 min. vor Vortragsbeginn am vereinbarten Vortragsort/ Veranstaltungssaal.

4. Für die Fahrradtourteilnahme gelten folgende Regeln:
Niemand überholt den Tourguide. Jeder Tourteilnehmer hat sich an die vorgegebene Strecke zu halten. Auch für Radfahrer gilt die StVO, daran haben sich alle Teilnehmer zu halten. (D. h.: An roten Ampeln bleibt die Gruppe stehen, sollten während einer Grünphase nicht alle Teilnehmer die Kreuzung/Straße passieren können, wird so lange gewartet, bis die Gruppe wieder komplett ist, erst dann wird die Fahrt fortgesetzt. Das Nebeneinanderfahren ist verboten. Das Rechtsfahrgebot gilt auch auf Radwegen und Radfahrstreifen. Grundsätzlich ist daher das Radfahren in Gegenrichtung auf diesen Verkehrsanlagen verboten − es sei denn, es ist durch Zusatzbeschilderung ausdrücklich zugelassen. Bei Straßenquerungen ohne Ampelregelung sogt der Tourguide für gefahrloses Queren, indem er per Handzeichen dem Autoverkehr auf das Überqueren der Gruppe hinweist, ggf. auf der Straße stehen bleibt, bis alle Teilnehmer diese gequert haben und dann wieder bis zur Gruppenspitze vorfährt. Richtungswechsel werden sowohl vom Tourguide, als auch von den Teilnehmern für alle sichtbar angezeigt. Alle Tourteilnehmer stehen über Funkgeräte (soweit vorhanden) untereinander und mit dem Piloten in ständiger Verbindung, das ermöglicht auch den Tourteilnehmern rechtzeitig anzukündigen, wenn Sie eine Pause benötigen, das Tempo zu schnell ist, o. ä. Der Sicherheitsabstand zum Vordermann ist einzuhalten!

5. Wird eine bestellte Radtour/ Stadtführung/ ein bestellter Vortrag nicht in Anspruch genommen, ohne dass mindestens 2 Tage vor der Leistungserbringung eine Stornierung erfolgte, wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 v. H. des vereinbarten Preises berechnet. Bei Stornierung am selben Tag erhöht sich die Stornogebühr auf 100 Prozent des vereinbarten Preises.

6. Wird die Radtour/ Stadtführung/ ein Vortrag infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Besteller als auch der Veranstalter den Tourvertrag kündigen. Die Vertragspartner tragen die jeweils bei sich angefallenen Kosten.

7. Soweit nicht anders vereinbart, wird das Entgelt unmittelbar nach der Radtour/ Stadtführung/ dem Vortrag von dem Tourbesteller/ Vortragsbesteller oder dessen Beauftragten direkt und bar an den Tourbegleiter/ Vortragsreferenten ausgezahlt. Andere Zahlungsbedingungen sind im Vorfeld zu vereinbaren.

8. Bei Ausfall des Tourbegleiters/ Vortragsreferenten ist die Anke & Hans - Georg Reibiger GbR bemüht, kurzfristig eine Ersatzperson zu stellen, oder einen Ersatztermin anzubieten. Eine Entschädigung wird in diesem Fall nicht gezahlt. Der Besteller verzichtet auf einen Rechtsanspruch auf die Durchführung der Radtour/ Stadtführung/ des Vortrages.

9. Die Teilnahme an den Radtouren oder Stadtführungen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung wird nicht übernommen. Notwendige Schutzkleidung wird durch die Anke & Hans - Georg Reibiger GbR nicht gestellt.

10. Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sollten Sie wider erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist dieser unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. Unterlässt es ein Reisender schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm Ansprüche nicht zu.

11. Bei den angebotenen Radtouren handelt es sich um aktive Reisen. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Sie den gesundheitlichen Anforderungen gewachsen sind. Das gilt für die Stadtführungen sinngemäß.

12. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Vertragsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

13. Der Besteller einer Radtour/ Stadtführung/ Vortrag erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an. Erhält er von diesen erst nach Auftragserteilung Kenntnis, erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich widerspricht.